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Der anlagentechnische Brandschutz gehört zum vorbeugendem Brandschutz. Dazu zählen alle Technischen Einrichtungen, Anlagen und Systeme, die · der Brandverhütung dienen, · Brände erkennen(BMA), · dem Rauchschutz dienen (RWA – Auslösung), · Löschfunktionen haben, · oder die Feuerwehr unterstützen, wie z.B. Feuerwehraufzüge.

Der vorbeugende Brandschutz kann nur funktionieren, wenn alle Komponenten und Systeme immer betriebsbereit sind. Das heißt, das vorgesehene Wartungen/ Kontrollen nach den Herstellerangaben in den vorgesehenen Zeitabständen durchgeführt werden müssen. Zudem besteht eine Dokumentationspflicht. Bei einem unserer Kunden, Betreiber eines Einrichtungshauses, stellten wir fest, dass die Feuerlöscheinrichtungen zum Teil nicht fachgerecht gewartet wurden. Die Feuerlöscher wiesen so genannte Klein-Löschgeräte wiesen starke Verformungen und Korrosion auf, was ein hohes Gefährdungspotenzial für die Mitarbeiter/innen, aber auch den gesamten Betrieb darstellt. Aufgrund dieser Mängel, überprüften wir mit einem unsere Kooperationspartner die gesamten Löscheinrichtungen und stellten dabei fest, das ca. 30 Prozent der geprüften Feuerlöscher nicht nach Herstellerangaben gewartet wurden. Ein nicht funktionierender, oder sogar beschädigter Feuerlöscher trägt erheblich zu einer schnellen Brandausbreitung im Betrieb bei. Hinzu kommt das erheblich Verletzungsrisiko der Mitarbeiter/innen oder Kunden im Unternehmen. Durch eine wiederkehrende Überwachung des anlagentechnischem Brandschutzes (Vier Augen Prinzip) gewährleisten wir einen größtmöglichen Schutz für Unternehmen.

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